Arbeitsrecht

Sie brauchen kurzfristig arbeitsrechtlichen Rat?

Dann sprechen Sie uns gern an. Eine Terminvereinbarung ist kurzfristig möglich, denn im Arbeitsrecht kommt es vielfach darauf an, Fristen einzuhalten. Wenn Sie beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um dagegen zu klagen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie unberechtigt war.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht!

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts, beispielsweise zu Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Abfindungen, Lohn- & Gehaltsansprüchen, Zuschlägen, Mindestlohn, Befristungen, Verfallsfristen, Arbeitsverträgen (und ihrer Gestaltung) und auch zum Streit um das Arbeitszeugnis.

Schwerpunktmäßig arbeiten wir auch zu den Themen Elternzeit und Teilzeit. Wir vertreten Sie auch, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) oder Ihre Rechte im Zusammenhang mit einem Grad der Behinderung (GdB) geltend machen wollen.

Sprechen Sie uns an!

Im Rahmen eines ersten Gesprächs loten wir Ihre Chancen in Ihrer Angelegenheit aus und prüfen dann, welche Maßnahmen für Sie erfolgversprechend und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie können gerne einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro vereinbaren oder aber auch gerne per Fax oder E-Mail mit uns in Kontakt treten.

Fragen Sie auch nach unseren Gebühren. Wir klären Sie gern auf. Im Arbeitsrecht trägt – unabhängig vom Ausgang eines Rechtsstreits – grundsätzlich jeder die Kosten für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt selbst. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten (klären Sie, ob das Gebiet Arbeitsrecht mit abgedeckt ist und ob Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben).